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AGB – Partnerhändler und Akustiker

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG

Stand: 22.05.2018

  1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG und Unternehmern, insbesondere ihren Partnerhändlern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Ausgeschlossen sind dabei Beziehungen zu Verbrauchern.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für die Folgegeschäfte, ohne dass es bei deren Abschluss noch ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss, sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.

(3) Diese Bedingungen und unsere allgemeinen Bedingungen für alle Kunden gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

  1. Angebote, Annahme

(1) Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.

(2) Bestellungen gelten erst als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wenn wir einen mündlich oder fernmündlich geschlossenen Vertrag nicht besonders schriftlich bestätigen, gilt die von uns erteilte Rechnung als Bestätigung.

  1. Preise

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen

  1. Zahlung

(1) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.

(2) Wechsel oder Schecks nehmen wir nicht an.

(3) Sollte der Unternehmer mit der Zahlung in Verzug kommen behalten wir uns neben den gesetzlichen Rechten vor für die zweite Mahnung pauschal 5,00 EUR und für die 3. Mahnung pauschal 10,00 EUR in Rechnung zu stellen.

(4) Wenn beim Unternehmer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Versand, Lieferung, Gefahrtragung, Versicherung

(1) Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Unternehmers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers abgeschlossen. Hieraus erwachsene Kosten gehen allein zu dessen Lasten.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an unseren Produkten vorzunehmen, die wir für zweckdienlich halten, ohne verpflichtet zu sein, früher gelieferte Produkte oder Produkte laufender Bestellungen zu ändern, und wir behalten uns das Recht vor, in unseren Prospekten und Katalogen beschriebene Modelle ohne Vorankündigung zu ändern.

(3) Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch uns nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.

(4) Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eigenbelieferung.

(5) Angegebene Lieferzeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(6) Wird eine vereinbarte Lieferzeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis vorliegt, so hat der Unternehmer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen. Wird auch diese Nachfrist von uns schuldhaft nicht eingehalten, ist der Unternehmer zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

(7) Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

  1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

(1) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. im Falle einer Selbstabholung unverzüglich zu prüfen und mindestens stichprobenweise, repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen.

(2) Der Unternehmer hat Mängelrügen sofort nach Eingang der Ware unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.

  1. Garantie, Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Wir gewähren dem Unternehmer:in auf maßangefertigte Otoplastiken und Custom In-Ears 3 Monate und auf maßangefertigte Gehörschutzotoplastiken 6 Monate Garantie auf Sitz und Passform. Innerhalb der Garantiezeit zurückgesandte Maßarbeiten müssen eine plausible, auf einen Mangel zurückzuführende Begründung beinhalten.

(2) Ein ganzer oder teilweiser Rücktritt ist möglich, solange der Auftrag noch nicht bearbeitet wurde. Wir übernehmen keine Verantwortung für nicht rechtzeitig eingegangene Rücktrittsgesuche. Bei verspätetem Rücktritt ist der Unternehmer zur Abnahme verpflichtet. Ein nachträglicher Rücktritt oder Umtausch einwandfreier Lieferungen ist bei Maßanfertigung ausgeschlossen und obliegt auch bei Handelsware der Kulanz im Einzelfall. Wir behalten uns vor, in derartigen Fällen eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 % der Netto-Bestellsumme zu berechnen. Umtausch oder Rücksendungen dürfen nur nach Absprache mit uns und auch nicht unfrei gesendet werden. Sollte der Unternehmer abredewidrig die Ware unfrei zurücksenden, so ist er verpflichtet die Kosten, die ihm dafür von unserer Firma in Rechnung gestellt werden, zu tragen. Die Kosten dafür setzen sich aus dem zu zahlenden Entgelt und einer Aufwandspauschale in Höhe von 10 % der Netto-Bestellsumme zusammen. Im Übrigen wird auf BGB verwiesen.

(3) Mängelansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung.

(4) Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch etwa seitens des Partnerhändlers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden Mängelansprüche ausgeschlossen.

(5) Persönliche Probleme das Tragen von Gehörschutz, In-Ears und SE-Otoplasten betreffend, sind kein von Hörluchs Gehörschutzsysteme GmbH Co. KG zu vertretender Sachmangel und führen nicht zu einem Mängelanspruch.

(6) Mängel die nicht unter Garantie oder Sachmängelhaftung fallen beheben wir auf Rechnung.

  1. Haftung

Ansonsten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Unternehmer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.

(2) Der Unternehmer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und die Außenstände aus Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Die hiernach eingeräumte Berechtigung erlischt insbesondere in den vorstehend unter § 4 (3) genannten Fällen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Unternehmers durch schriftliche Erklärung zu widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.

  1. Mitwirkungspflichten bezüglich individuell angepasstem Hörschutz

Unternehmer, die Partnerhändler sind können für Ihre Kunden individuell angepasste Produkte über die Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG beziehen. Genauso können Kunden direkt bei Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG oder über Vertragspartner der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG, beispielsweise Berufsgenossenschaften, individuell angepasste Produkte der Marke Hörluchs beziehen.

Der Partnerhändler ist verpflichtet mit dem Endkunden der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG beispielsweise telefonisch einen verbindlichen Termin zur Ohrabdrucknahme in seinen Geschäftsräumen zu vereinbaren.

Der Partnerhändler führt in seiner Verantwortung als Hörgeräteakustiker einen Ohrabdruck bei den Kunden durch und sendet den Abdruck digital oder analog an Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG. Im Falle eines Gehörschutzes übergibt der Partnerhändler selbigen an den Kunden, wobei er eine umfassende Funktionsprüfung und Einweisung des Kunden vornehmen muss. Der Partnerhändler hat Ohrabdrücke fachmännisch und gewissenhaft vorzunehmen, sowie bei Übergabe die sorgfältige und umfassende Funktionsprüfung zu dokumentieren. Dabei kann er die von Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG gestellten Dokumentationsunterlagen verwenden und für 3 Kalenderjahre aufzubewahren oder die Online-Plattform AuRe-X nutzen. 

  1. Vergütung des Partnerhändlers

Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG vergütet dem Partnerhändler die Dienstleistungen, die in Verbindung mit dem Berechtigungsschein der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG stehen, mit folgenden Beträgen:

  • Ohrabdrucknahme 15,00 EUR pro Ohr
  • Funktionsprüfung 10,00 EUR pro Ohr

Zwingende Voraussetzung ist die Stellung einer Rechnung über diese Dienstleistungen durch den Partnerhändler, sowie die Übersendung des vollständig ausgefüllten Berechtigungsscheins zur Abdrucknahme und Funktionsprüfung. Die Bezahlung des Partnerhändlers erfolgt 14 Tage nach Rechnungseingang.

  1. Haftung des Partnerhändlers

Der Partnerhändler haftet der Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG insbesondere bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten aus § 10 nach BGB, insbesondere haftet er allein dem Kunden gegenüber für auf sein Verschulden zurückzuführende ausgefallene vereinbarte Termine insbesondere mit Aufwands- und Kostenersatz.

  1. Besondere Bestimmungen bei Vertrieb von ICP-Produkten

ICP-Hörsysteme (ICP steht für Insulating Communication Plastic), welche die Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG exklusiv anbietet, darf von Partnerhändlern nur vertrieben werden, wenn ein Mitarbeiter des Partnerhändlers ein entsprechendes Lizenzzertifikat nachweisen kann, das in von Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG angebotenen Lizenzschulungen erworben werden muss. Die Anpassung und Versorgung von ICP Hörsystemen als Persönliche Schutzausrüstung für den Lärmarbeitsplatz dürfen nur qualifizierte Mitarbeiter durchführen, welche die entsprechende ICP Lizenzschulung von Hörluchs erhalten haben.

Der Partnerakustiker erkennt die aktuelle Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung zwischen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker sowie die Vereinbarung zur Hörgeräteversorgung als persönliche Schutzausrüstung nach den PSA Richtlinien und den Angaben von Hörluchs an.

  1. Wichtiger Hinweis

Vom Unternehmer ist bei der Bestellung von Gehörschutz, SE-Otoplastiken und In-Ears ferner Folgendes zu beachten:

  1. a) Die Schutzwirkung von Gehörschutz ist von individuellen Faktoren zum Zeitpunkt des Einsatzes abhängig und wird ausdrücklich nicht zugesichert. Anatomische Gegebenheiten können zu Abweichungen auch bei Vollabschluss führen.
  2. b) In seltenen Fällen kann es Ohrformen geben, die aus anatomischen Gründen Probleme beim Tragen von Gehörschutz, SE-Otoplastiken oder In-Ears verursachen (z.B. Druckstellen oder Druckgefühl wegen besonders kleinem Gehörgang oder Druckempfindlichkeit). Für diese Fälle können wir keine Garantie oder Haftung übernehmen.
  3. c) Übermäßig häufige oder unangemessene Benutzung von Gehörschutz und von In-Ears kann eine Überempfindlichkeit hervorrufen.
  4. d) Beim Einsatz von Gehörschützern und In-Ears im Straßenverkehr ist zu beachten, dass die Verkehrstüchtigkeit erhalten bleiben muss.
  1. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hersbruck.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.

  1. Information zur Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen, die online geschlossen wurden. Sie können die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Die Hörgeräte Hörluchs Hearing GmbH & Co. KG beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle unter oben genannter Adresse verhandelt werden.