ICP-Hörsysteme für den Lärmarbeitsplatz

Gehörschutz MEETS Hörsystem

Herkömmliche Hörsysteme sind am Lärmarbeitsplatz nicht zulässig. Die AS Hörluchs® ICP-Hörsysteme (Insulating Communication Plastic) sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik (SOWEI ICP).

Das Hörsystem ist zu 100% eine PSA, sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das private Umfeld genutzt werden.

ICP HdO

Das Hörsystem

Das ICP System ist für den Lärmarbeitsplatz geeignet, da ein vorhandener Hörverlust ausgeglichen wird. Zusätzlich gleicht es die daraus resultierende Überdämmung im Hauptwahrnehmungsbereich aus, ohne das Gehör zu schädigen.

Hörluchs® ICP-Hörsystem G5

Hinter-dem-Ohr Hörsystem

SOWEI ICP

Der Gehörschutz

Die SOWEI ICP Dämmotoplastik aus Silikon ist höchst anschmiegsam und im Ohr kaum spürbar oder sichtbar. Darüber hinaus ist sie mit ihrem hohen Passivdämmwert von 30 dB (mit HLFs1 Filter) ideal für die ICP-Hörgeräteanpassung.

SOWEI ICP

Hörsystem-Otoplastik

ICP TIK®

Gehörschutz und Hörsystem

Das ICP TIK® („Tief im Kanal“) verschwindet nahezu unsichtbar im Gehörgang und stört somit nicht beim Tragen von Schutzbrillen oder Helmen. Ebenfalls wird es von Kollegen:innen als Gehörschutz und nicht als Hörgerät wahrgenommen.

ICP TIK® Produktfoto 4

In-dem-Ohr-Hörsystem

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EIN SYSTEM, ZWEI VERSORGUNGEN

Hörsystem-Versorgung als

Medizinprodukt

  • Der rechtliche Inverkehrbringer des Medizinproduktes
    ist Hörluchs® bzw. die Fa. Audio Service / Sentibo.

  • Zugelassen nach den Medizinprodukte-Richtlinien.

  • DHI (Deutsches Hörgeräte Institut) prüft das Medizinprodukt.

  • Im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen.

  • Die in den Verkehr gebrachten Medizinprodukte entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD).

  • Dadurch weltweit als Medizinprodukt anerkannt.

Hörsystem-Versorgung als

Persönliche Schutzausrüstung

  • Der rechtliche Inverkehrbringer der PSA ist Hörluchs®.

  • Das gesamte System wird ausschließlich über Hörluchs® ausgeliefert. Lizenzierte Partnerakustiker:innen übernehmen die Versorgung nach den entsprechenden Richtlinien vor Ort.

  • Zulassung nach den Europäischen Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstung.

  • Hörgerät mit Baumusterprüfung und Zertifizierung eines Gehörschutzprogrammes nach DIN EN 352-7.

  • Otoplastik mit Baumusterprüfung und Zertifizierung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN 352-2.

  • Abgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV).

Händlersuche

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