ICP-Hörsysteme für den Lärmarbeitsplatz

Gehörschutz MEETS Hörsystem

Herkömmliche Hörsysteme sind am Lärmarbeitsplatz nicht zulässig. Die AS Hörluchs® ICP-Hörsysteme (Insulating Communication Plastic) sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik. Das Hörsystem ist zu 100% eine PSA, sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das private Umfeld genutzt werden.

Mit Hörluchs® sind Sie safe

Vertrauen Sie auf über 12 Jahre ICP-Erfahrung

Mit mehr als 12 Jahren Erfahrung sind wir Ihr verlässlicher Service-Partner für ICP-Versorgungen, von der individuellen Anpassung bis zur reibungslosen Abrechnung. Unsere effektiven Konzepte ermöglichen eine zügige und unkomplizierte Anpassung.

ICP TIK® Header
Der Hörverlust am Lärmarbeitsplatz wird unsichtbar!

ICP HdO

Das Hörsystem

Das ICP System ist für den Lärmarbeitsplatz geeignet, da ein vorhandener Hörverlust ausgeglichen wird. Zusätzlich gleicht es die daraus resultierende Überdämmung im Hauptwahrnehmungsbereich aus, ohne das Gehör zu schädigen.

ICP RIC 16 G7 mit THERMOtec® Gehörschutz-Otoplastik
ICP TIK® Produktfoto 2

ICP TIK®

Gehörschutz und Hörsystem

Das ICP TIK® („Tief im Kanal“) verschwindet nahezu unsichtbar im Gehörgang und stört somit nicht beim Tragen von Schutzbrillen oder Helmen. Ebenfalls wird es von Kollegen als Gehörschutz und nicht als Hörgerät wahrgenommen.

ICP-Gehörschutz-Otoplastiken

aus 3D THERMOtec® oder 3D SILIKON

ICP-Hörsysteme werden immer mit einer Gehörschutz-Otoplastik ausgeliefert. Die neue THERMOtec®-Gehörschutz-Otoplastik bietet hierbei viele Vorteile.

Hörluchs® ICP THERMOtec®-Gehörschutz-Dämmotoplastik

Trotz Schwerhörigkeit kann ich mit dem ICP-Hörsystem weiter meine Tätigkeit im Lärmbereich ausüben.“

EIN SYSTEM, ZWEI VERSORGUNGEN

Hörsystem-Versorgung als

Medizinprodukt

  • Der rechtliche Inverkehrbringer des Medizinproduktes
    ist Hörluchs® bzw. die Fa. Audio Service / Sentibo.

  • Zugelassen nach den Medizinprodukte-Richtlinien.

  • DHI (Deutsches Hörgeräte Institut) prüft das Medizinprodukt.

  • Im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen.

  • Die in den Verkehr gebrachten Medizinprodukte entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD).

  • Dadurch weltweit als Medizinprodukt anerkannt.

Hörsystem-Versorgung als

Persönliche Schutzausrüstung

  • Der rechtliche Inverkehrbringer der PSA ist Hörluchs®.

  • Das gesamte System wird ausschließlich über Hörluchs® ausgeliefert. Lizenzierte Partnerakustiker übernehmen die Versorgung nach den entsprechenden Richtlinien vor Ort.

  • Zulassung nach den Europäischen Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstung.

  • Hörgerät mit Baumusterprüfung und Zertifizierung eines Gehörschutzprogrammes nach DIN EN 352-7.

  • Otoplastik mit Baumusterprüfung und Zertifizierung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN 352-2.

  • Abgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV).

ICP-Schulung am Hörluchs® Campus

Noch nicht ICP-zertifiziert?

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Sie sind Hörgeräteakustikergeselle/-gesellin oder höher qualifiziert? Nutzen Sie das attraktive Weiterbildungsprogramm auf dem Hörluchs® Campus, lassen Sie sich jetzt zertifizieren und erhalten Sie zusätzlich 8 BIHA-Punkte.

Händlersuche

Sie benötigen das Hörluchs® ICP-System für den Lärmarbeitsplatz? Mit der Händlersuche finden Sie alle ICP-zertifizierten Partner-Akustiker:innen in Ihrer Nähe:

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