ICP-Hörsysteme für den Lärmarbeitsplatz
Gehörschutz MEETS Hörsystem
Herkömmliche Hörsysteme sind am Lärmarbeitsplatz nicht zulässig. Die AS Hörluchs® ICP-Hörsysteme (Insulating Communication Plastic) sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik (SOWEI ICP).
Das Hörsystem ist zu 100% eine PSA, sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das private Umfeld genutzt werden.
EIN SYSTEM, ZWEI VERSORGUNGEN
Hörsystem-Versorgung als
Medizinprodukt
Der rechtliche Inverkehrbringer des Medizinproduktes
ist Hörluchs® bzw. die Fa. Audio Service / Sentibo.Zugelassen nach den Medizinprodukte-Richtlinien.
DHI (Deutsches Hörgeräte Institut) prüft das Medizinprodukt.
Im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen.
Die in den Verkehr gebrachten Medizinprodukte entsprechen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (MDD).
Dadurch weltweit als Medizinprodukt anerkannt.
Hörsystem-Versorgung als
Persönliche Schutzausrüstung
Der rechtliche Inverkehrbringer der PSA ist Hörluchs®.
- Das gesamte System wird ausschließlich über Hörluchs® ausgeliefert. Lizenzierte Partnerakustiker übernehmen die Versorgung nach den entsprechenden Richtlinien vor Ort.
Zulassung nach den Europäischen Richtlinien und Normen für persönliche Schutzausrüstung.
Hörgerät mit Baumusterprüfung und Zertifizierung eines Gehörschutzprogrammes nach DIN EN 352-7.
Otoplastik mit Baumusterprüfung und Zertifizierung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN 352-2.
Abgabe nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV).